Allgemeine Geschäftsbedingungen der House of Deep GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der House of Deep GmbH (nachfolgend "Firma"). Dieser umfasst die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Public Relations, Kommunikation, Eventproduktion, Medienproduktion (Filmproduktion, Werbeproduktion, Musikproduktion), Management (Künstler & Freelancer), Creative Consulting von Geschäftskunden und Verkauf von Kreativ- und Eventkonzepten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der House of Deep GmbH (nachfolgend "Firma"). Dieser umfasst die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Public Relations, Kommunikation, Eventproduktion, Medienproduktion (Filmproduktion, Werbeproduktion, Musikproduktion), Management (Künstler & Freelancer), Creative Consulting von Geschäftskunden und Verkauf von Kreativ- und Eventkonzepten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der House of Deep GmbH (nachfolgend "Firma"). Dieser umfasst die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Public Relations, Kommunikation, Eventproduktion, Medienproduktion (Filmproduktion, Werbeproduktion, Musikproduktion), Management (Künstler & Freelancer), Creative Consulting von Geschäftskunden und Verkauf von Kreativ- und Eventkonzepten.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung und Vorauskasse.Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.Bei einer Bestellungssumme ab CHF 5‘000.– kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung und Vorauskasse.Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.Bei einer Bestellungssumme ab CHF 5‘000.– kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung und Vorauskasse.Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.Bei einer Bestellungssumme ab CHF 5‘000.– kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Altersgrenze

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von der Firma angebotenen Dienstleistungen erfüllt.

5. Altersgrenze

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von der Firma angebotenen Dienstleistungen erfüllt.

5. Altersgrenze

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von der Firma angebotenen Dienstleistungen erfüllt.

6.1 Pflichten der Firma

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

6.1 Pflichten der Firma

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

6.1 Pflichten der Firma

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

6.2 Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6.2 Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6.2 Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Firma.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Firma.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Firma.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Firma.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Firma.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und die Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Firma.

8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

9. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

9. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

9. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

9. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

9. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

9. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

10. Terminannulation

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 30 (dreissig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig: Bis 14 (vierzehn) Arbeitstagevor Termin 25% (fünfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis7 (sieben) Arbeitstagevor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises

10. Terminannulation

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 30 (dreissig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig: Bis 14 (vierzehn) Arbeitstagevor Termin 25% (fünfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis7 (sieben) Arbeitstagevor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises

10. Terminannulation

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 30 (dreissig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig: Bis 14 (vierzehn) Arbeitstagevor Termin 25% (fünfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis7 (sieben) Arbeitstagevor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises

11. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Bis 14 (vierzehn) Arbeitstagevor Termin 25% (fünfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis7 (sieben) Arbeitstagevor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises

11. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Bis 14 (vierzehn) Arbeitstagevor Termin 25% (fünfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis7 (sieben) Arbeitstagevor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises

11. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Bis 14 (vierzehn) Arbeitstagevor Termin 25% (fünfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis7 (sieben) Arbeitstagevor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises Bis 3 (drei) Arbeitstage vor Termin 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises

12. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

12. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

12. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

13. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

13. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

13. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

14. Immaterilgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

14. Immaterilgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

14. Immaterilgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

15. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekanntzugeben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

15. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekanntzugeben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

15. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekanntzugeben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.